Viele Gl?ubiger bedienen sich zur Eintreibung ihrer Forderungen fremder Hilfe.
Vorgerichtlich werden ? neben Rechtsanw?ltinnen/Rechtsanw?lten ? besonders
h?ufig Inkassounternehmen eingesetzt. Inkassob?ros sind private Unternehmen,
die im Auftrag der Gl?ubiger t?tig werden und deren Forderungen beizutreiben
versuchen.
Die Kosten, die dem Gl?ubiger durch den Inkassoauftrag entstehen, m?ssen von
Ihnen nur dann ?bernommen werden, wenn Sie sich aufgrund der Mahnung
oder der nicht fristgem??en (Raten-)Zahlung in Zahlungsverzug befinden und
wenn der Gl?ubiger erwarten durfte, dass Sie ohne Einschaltung des Gerichts
zahlen werden (k?nnen). Hatten Sie dem Gl?ubiger bereits vor dem Inkassoauftrag
mitgeteilt, dass Sie zahlungsunf?hig sind oder die Forderung nicht f?r
berechtigt halten, bzw. war Ihre mangelnde Leistungsf?higkeit f?r den Gl?ubiger
sonst offensichtlich, dann war es sinnlos, das Inkassob?ro einzuschalten.
Gl?ubiger m?ssen die Kosten der Beitreibung m?glichst gering halten (Schadensminderungspflicht)!
Wenn Ihre Sache dann doch vor Gericht kommt und
dort zus?tzlich zum Inkassob?ro noch ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanw?ltin
f?r den Gl?ubiger auftritt, dann sollten Sie darauf achten, dass die unberechtigten
Inkassokosten nicht zus?tzlich (im Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
bzw. in der Klageschrift) geltend gemacht werden. Auch m?ssen l?ngst nicht
alle Kosten, die von Inkassob?ros berechnet werden, tats?chlich von Ihnen
?bernommen werden. Umstritten sind z. B. Kontof?hrungskosten, Einigungsgeb?hren
f?r einfache Ratenvereinbarungen sowie Nachnahmekosten. Ein
Mahnschreiben darf nur max. 4,00 ? kosten, und wenn (angeblich) jede Woche
ein Mahnschreiben versandt oder das Einwohnermeldeamt (EMA) gleich mehrmals
angefragt wurde, obwohl Sie gar nicht umgezogen sind, dann stehen dem
Gl?ubiger/Inkasso diese Schadensposten nicht zu.
Tipp:
Unterschreiben Sie grunds?tzlich kein vorformuliertes Schuldanerkenntnis
und keine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassodienstes
ohne gr?ndliche Pr?fung.
Pr?fen Sie vor jeder Zahlung die von dem Inkassob?ro geltend gemachte
Forderung. Bitten Sie um eine detaillierte Forderungsaufstellung. Lassen
Sie sich ggf. die Abtretungserkl?rung oder die Geldempfangsvollmacht ?
unterschrieben von der Gl?ubigerin oder dem Gl?ubiger ? vorlegen, bevor
Sie an das Inkassob?ro zahlen.
Inkassob?ros d?rfen Sie nicht in unlauterer Weise unter Druck setzen (z. B. mit
n?chtlichen Telefonanrufen oder aufdringlichen Au?endienstmitarbeitern, die
Ihre Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen). Gegen solch rechtswidrige
Praktiken k?nnen Sie sich beim Amts-/Landgerichtspr?sidenten am Gesch?ftssitz
des Inkassounternehmens beschweren oder in krassen F?llen Strafanzeige
bei Polizei/Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei wird Sie Ihre Schuldnerberatungsstelle
vor Ort unterst?tzen.
Manche mittelst?ndischen Betriebe und Handwerker verkaufen ihre gesamten
Au?enst?nde (mit Preisabschlag) an Factoring-Unternehmen/Inkassob?ros, um
gleich Geld in die Kasse zu bekommen. Damit geht die Forderung rechtlich und
wirtschaftlich auf den K?ufer ?ber und Sie haben mit dem Ursprungsgl?ubiger
nichts mehr zu tun! Der neue Forderungsinhaber darf Ihnen f?r seine eigenen
Bem?hungen keine zus?tzlichen Inkassokosten mehr in Rechnung stellen.


