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Inkassob?ros
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Beitrag Inkassob?ros 
Viele Gl?ubiger bedienen sich zur Eintreibung ihrer Forderungen fremder Hilfe.



Vorgerichtlich werden ? neben Rechtsanw?ltinnen/Rechtsanw?lten ? besonders



h?ufig Inkassounternehmen eingesetzt. Inkassob?ros sind private Unternehmen,



die im Auftrag der Gl?ubiger t?tig werden und deren Forderungen beizutreiben



versuchen.



Die Kosten, die dem Gl?ubiger durch den Inkassoauftrag entstehen, m?ssen von



Ihnen nur dann ?bernommen werden, wenn Sie sich aufgrund der Mahnung



oder der nicht fristgem??en (Raten-)Zahlung in Zahlungsverzug befinden und



wenn der Gl?ubiger erwarten durfte, dass Sie ohne Einschaltung des Gerichts



zahlen werden (k?nnen). Hatten Sie dem Gl?ubiger bereits vor dem Inkassoauftrag



mitgeteilt, dass Sie zahlungsunf?hig sind oder die Forderung nicht f?r



berechtigt halten, bzw. war Ihre mangelnde Leistungsf?higkeit f?r den Gl?ubiger



sonst offensichtlich, dann war es sinnlos, das Inkassob?ro einzuschalten.



Gl?ubiger m?ssen die Kosten der Beitreibung m?glichst gering halten (Schadensminderungspflicht)!



Wenn Ihre Sache dann doch vor Gericht kommt und



dort zus?tzlich zum Inkassob?ro noch ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanw?ltin



f?r den Gl?ubiger auftritt, dann sollten Sie darauf achten, dass die unberechtigten



Inkassokosten nicht zus?tzlich (im Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid



bzw. in der Klageschrift) geltend gemacht werden. Auch m?ssen l?ngst nicht



alle Kosten, die von Inkassob?ros berechnet werden, tats?chlich von Ihnen



?bernommen werden. Umstritten sind z. B. Kontof?hrungskosten, Einigungsgeb?hren



f?r einfache Ratenvereinbarungen sowie Nachnahmekosten. Ein



Mahnschreiben darf nur max. 4,00 ? kosten, und wenn (angeblich) jede Woche



ein Mahnschreiben versandt oder das Einwohnermeldeamt (EMA) gleich mehrmals



angefragt wurde, obwohl Sie gar nicht umgezogen sind, dann stehen dem



Gl?ubiger/Inkasso diese Schadensposten nicht zu.







Tipp:



Unterschreiben Sie grunds?tzlich kein vorformuliertes Schuldanerkenntnis



und keine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassodienstes



ohne gr?ndliche Pr?fung.



Pr?fen Sie vor jeder Zahlung die von dem Inkassob?ro geltend gemachte



Forderung. Bitten Sie um eine detaillierte Forderungsaufstellung. Lassen



Sie sich ggf. die Abtretungserkl?rung oder die Geldempfangsvollmacht ?



unterschrieben von der Gl?ubigerin oder dem Gl?ubiger ? vorlegen, bevor



Sie an das Inkassob?ro zahlen.







Inkassob?ros d?rfen Sie nicht in unlauterer Weise unter Druck setzen (z. B. mit



n?chtlichen Telefonanrufen oder aufdringlichen Au?endienstmitarbeitern, die



Ihre Wohnung trotz Aufforderung nicht verlassen). Gegen solch rechtswidrige



Praktiken k?nnen Sie sich beim Amts-/Landgerichtspr?sidenten am Gesch?ftssitz



des Inkassounternehmens beschweren oder in krassen F?llen Strafanzeige



bei Polizei/Staatsanwaltschaft erstatten. Dabei wird Sie Ihre Schuldnerberatungsstelle



vor Ort unterst?tzen.



Manche mittelst?ndischen Betriebe und Handwerker verkaufen ihre gesamten



Au?enst?nde (mit Preisabschlag) an Factoring-Unternehmen/Inkassob?ros, um



gleich Geld in die Kasse zu bekommen. Damit geht die Forderung rechtlich und



wirtschaftlich auf den K?ufer ?ber und Sie haben mit dem Ursprungsgl?ubiger



nichts mehr zu tun! Der neue Forderungsinhaber darf Ihnen f?r seine eigenen



Bem?hungen keine zus?tzlichen Inkassokosten mehr in Rechnung stellen.

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Beitrag Schadensminderungspflicht 
"Gl?ubiger m?ssen die Kosten der Beitreibung m?glichst gering halten (Schadensminderungspflicht)! "











Wie kann ich dem Inkasse da legen das die Neben Kosten die erhoben wurden zu hoch sind!



Abz?glich der Hauptforderung und Gerichtskosten sind die Nebenkosten ca. 1/3 !







Diese sind f?r Kontof?hrung Ausk?nfte Mahnungen!







Gru?



Michael

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