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Inso eingereicht. EV! Kontopf?ndung???
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Beitrag Inso eingereicht. EV! Kontopf?ndung??? 
Hallo,



ich bin neu hier und hoffe sehr auf Hilfe, denn ich blicke nicht mehr durch.



Folgende Situation:



Mein Insolvenzantrag wurde Ende 2007 bei Gericht eingereicht. Bisher habe ich aber noch keine R?ckmeldung.

Nun hat sich inzwischen der GV gemeldet und ich mu? Ende Februar 2008 die EV ablegen.

Dann kann es ja zu einer KOntopf?ndung kommen.



Nun meine Fragen:

- Besteht die M?glichkeit nach der EV eine neues Konto zu er?ffnen? Die Gl?ubiger k?nnen doch ?ber die Schufa das neue Konto sehen und dies dann auch pf?nden, oder?

- Wie lange dauert es von der EV bis ein Konto gepf?ndet wird?

- Was passiert wenn vllt. kurz nach der EV die Insolvenz durch ist?



- Wie mu? ich mich verhalten, wenn das Konto gepf?ndet wird? (Bekomme ich schriftlich bescheid?)



Ich bitte um eine ganz einfache Beschreibung der Abl?ufe, damit ich es nachvollziehen kann.



Vielen lieben Dank im voraus

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Schnell sein ist wichtig



Schnell sein ist wichtig: Denn vierzehn Tage lang gilt f?r dein Konto ein so genannte "Schutzfrist". W?hrend dieser Zeit darf deine Bank nichts von deinem Konto an deine Gl?ubiger auszahlen. L?sst du diese Frist aber verstreichen, ist das gesamte Geld im schlimmsten Fall f?r immer weg. Nichtwissen z?hlt hier auch nicht als Ausrede, die Banken m?ssen ihre Kunden informieren, wenn jemand deren Konto pf?nden will.







Schutz vom Gericht



W?hrend der Frist solltest du beim Amtsgericht an deinem Wohnsitz einen sogenannten Pf?ndungsschutz beantragen. Das Ganze ist f?r dich kostenlos, ein Rechtshelfer steht dir dabei zur Seite. Der Schutz vom Amtsgericht kann die Pf?ndung zumindest teilweise wieder aufheben. Denn ein Existenzminimum f?r Miete und Lebensunterhalt steht dir immer zu. Wie viel das ist, steht in so genannten Pf?ndungstabellen. Ein Beispiel: F?r alleinstehende, kinderlose Schuldner sind das knapp 1.000 Euro im Monat.







Monat f?r Monat



?brigens: Die 14-Tage-Frist f?r deinen Einspruch beim Amtsgericht gilt nur im ersten Monat. K?mmerst du dich nicht und der n?chste Lohn geht ein, ist er sofort weg diesmal ohne Frist. Hast du aber erst einmal die Aufhebung einer Pf?ndung erreicht, gilt der Schutz auch f?r die n?chsten Monate. Aber eben nur f?r diese eine Pf?ndung von diesem einen Gl?ubiger.







Sozialeistungen k?nnen nicht gepf?ndet werden



Sogar ohne Gerichtsbeschluss kannst du dir alle so genannten Sozialleistungen wie



- Krankengeld



- Sozialhilfe



- Arbeitslosengeld



- BAf?G



- Rente



- Kindergeld



- Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld



von der Bank auszahlen lassen. Die meisten Geldinstitute machen das von sich aus. Falls nicht, hilft dir dein Rechtspfleger beim Amtsgericht auch in diesem Fall kostenlos weiter. F?r den Nachweis reichen deine Kontoausz?ge oder auch der Leistungsbescheid von der jeweiligen Beh?rde aus.











"7-Tage-Frist" f?r Sozialleistungen



Auch bei Wohngeld und Co. musst du schnell sein. Alle Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang vor der Pf?ndung "gesch?tzt". Das hei?t: Legst du deinen Leistungsbescheid oder den Kontoauszug vor, muss die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller H?he auszahlen. Verpasst du die Frist, kann auch dieses Geld an die Gl?ubiger ausgezahlt werden.







Vorab-Schutz



Wenn du Schulden hast und mit einem Kuckuck auf dem Konto rechnen musst, kannst du dich auch vorbeugend vor der Kontosperre sch?tzen. Das macht ebenfalls dein Rechtspfleger am Amtsgericht f?r dich, dann wird dir jeden Monat ein vorab festgelegter Betrag pfandfrei belassen.







Pauschal-Geb?hren f?r gepf?ndete Konten sind nicht erlaubt



Manche Banken verlangen f?r die Sperrzeit deines Kontos pauschal rund 20 Euro Bearbeitungsgeb?hren, das ist unzul?ssig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil auch best?tigt (AZ: IX ZR 219/9.



Zul?ssig dagegen: Die Bank darf dein Konto k?ndigen. Denn so etwas wie ein "Recht auf ein Konto" gibt es zumindest f?r die Privatbanken nicht. Anders dagegen ist das bei Banken, die zum Deutschen Sparkassen- oder Giroverband geh?ren. Diese m?ssen dir das Recht auf ein Konto einr?umen.

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Danke, aber den von Dir kopierten Text habe ich schon mehrfach in diesem Forum hier gelesen. Meine Frage aber beantwortet er leider nicht wirklich.



W?rde mich sehr ?ber Antworten auf meine Fragen freuen.

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Beitrag Kontopf?ndung in InsO 
Hallo,



zuerst w?rde ich beim Gericht nachfragen, was mit dem Insolvenzantrag ist. 4 1/2 finde ich viel zu lang. Hast du den Antrag alleine gestellt?



Bei der Abgabe der EV m?ssen nat?rlich auch alle Bankverbindungen angegeben werden.



Bei einem Pf?ndungs- und ?berweisungsbeschluss, welcher durch den Gl?ubiger beantragt wird, wird die Bank aufgefordert nicht mehr an dich auszuzahlen. Eigentlich solltest du vorher informiert werden. Die Praxis schaut leider anders aus. Oft ist das Konto bereits gepf?ndet, obwohl noch keine Nachricht da war.

Dann bleibt leider nur noch die M?glichkeit zum zust?ndigen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) zu fahren und einen Kontenpf?ndungsschutz-Antrag zu stellen. Das geht allerdings nur innerhalb 2 Wochen. Der Antrag kann auch m?ndlich gestellt werden. Notwendige Unterlagen, wie Gehaltsnachweis, Nachweis ?ber Sozialleisten, werden vom Gericht f?r die Entscheidung ben?tigt.



Liebe Gr??e



Charis

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