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Anmeldedatum: 27.01.2008
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Schnell sein ist wichtig
Schnell sein ist wichtig: Denn vierzehn Tage lang gilt f?r dein Konto ein so genannte "Schutzfrist". W?hrend dieser Zeit darf deine Bank nichts von deinem Konto an deine Gl?ubiger auszahlen. L?sst du diese Frist aber verstreichen, ist das gesamte Geld im schlimmsten Fall f?r immer weg. Nichtwissen z?hlt hier auch nicht als Ausrede, die Banken m?ssen ihre Kunden informieren, wenn jemand deren Konto pf?nden will.
Schutz vom Gericht
W?hrend der Frist solltest du beim Amtsgericht an deinem Wohnsitz einen sogenannten Pf?ndungsschutz beantragen. Das Ganze ist f?r dich kostenlos, ein Rechtshelfer steht dir dabei zur Seite. Der Schutz vom Amtsgericht kann die Pf?ndung zumindest teilweise wieder aufheben. Denn ein Existenzminimum f?r Miete und Lebensunterhalt steht dir immer zu. Wie viel das ist, steht in so genannten Pf?ndungstabellen. Ein Beispiel: F?r alleinstehende, kinderlose Schuldner sind das knapp 1.000 Euro im Monat.
Monat f?r Monat
?brigens: Die 14-Tage-Frist f?r deinen Einspruch beim Amtsgericht gilt nur im ersten Monat. K?mmerst du dich nicht und der n?chste Lohn geht ein, ist er sofort weg diesmal ohne Frist. Hast du aber erst einmal die Aufhebung einer Pf?ndung erreicht, gilt der Schutz auch f?r die n?chsten Monate. Aber eben nur f?r diese eine Pf?ndung von diesem einen Gl?ubiger.
Sozialeistungen k?nnen nicht gepf?ndet werden
Sogar ohne Gerichtsbeschluss kannst du dir alle so genannten Sozialleistungen wie
- Krankengeld
- Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld
- BAf?G
- Rente
- Kindergeld
- Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld
von der Bank auszahlen lassen. Die meisten Geldinstitute machen das von sich aus. Falls nicht, hilft dir dein Rechtspfleger beim Amtsgericht auch in diesem Fall kostenlos weiter. F?r den Nachweis reichen deine Kontoausz?ge oder auch der Leistungsbescheid von der jeweiligen Beh?rde aus.
"7-Tage-Frist" f?r Sozialleistungen
Auch bei Wohngeld und Co. musst du schnell sein. Alle Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang vor der Pf?ndung "gesch?tzt". Das hei?t: Legst du deinen Leistungsbescheid oder den Kontoauszug vor, muss die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller H?he auszahlen. Verpasst du die Frist, kann auch dieses Geld an die Gl?ubiger ausgezahlt werden.
Vorab-Schutz
Wenn du Schulden hast und mit einem Kuckuck auf dem Konto rechnen musst, kannst du dich auch vorbeugend vor der Kontosperre sch?tzen. Das macht ebenfalls dein Rechtspfleger am Amtsgericht f?r dich, dann wird dir jeden Monat ein vorab festgelegter Betrag pfandfrei belassen.
Pauschal-Geb?hren f?r gepf?ndete Konten sind nicht erlaubt
Manche Banken verlangen f?r die Sperrzeit deines Kontos pauschal rund 20 Euro Bearbeitungsgeb?hren, das ist unzul?ssig. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil auch best?tigt (AZ: IX ZR 219/9.
Zul?ssig dagegen: Die Bank darf dein Konto k?ndigen. Denn so etwas wie ein "Recht auf ein Konto" gibt es zumindest f?r die Privatbanken nicht. Anders dagegen ist das bei Banken, die zum Deutschen Sparkassen- oder Giroverband geh?ren. Diese m?ssen dir das Recht auf ein Konto einr?umen.
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