ALG II ist die Abk?rzung f?r Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung f?r Arbeitssuchende und ist im Sozialgesetzbuch - Zweites Buch, SGB II, geregelt.
ALG II resultiert aus einer Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe im Rahmen der Hartz IV Gesetzgebung.
Mit dem ALG II wurde also die fr?here Unterscheidung zwischen arbeitsf?higen Sozialhilfeempf?ngern und Arbeitslosen beseitigt. Das ALG II setzt nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit und bei ?ber 55-j?hrigen nach 18 Monaten ein. Die Neuregelung beendete den zuvor h?ufig auftretenden "Tr?gerdualismus von Arbeitslosen- und Sozialhilfe", der daraus resultierte, dass die Leistungen aus der Arbeitslosenhilfe h?ufig das Existenzminimum nicht garantieren konnten und so zus?tzlich Sozialhilfe erforderlich wurde.
Jeder Hilfebed?rftige erh?lt nunmehr Leistungen und Hilfestellungen, die es ihm erm?glichen, seinen Lebensunterhalt wieder aus eigenen Mitteln und Kr?ften zu bestreiten. Zweck ist es, Arbeitsuchende erneut in den Arbeitsmarkt einzugliedern und die Aufnahme irgendeiner sozialversicherungspflichtigen Besch?ftigung bzw. Existenzgr?ndung herbeizuf?hren. Dazu sind im SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) neben dem ALG II eine Reihe weiterer Ma?nahmen vorgesehen.


